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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Westhausen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Westhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

1.333.500 EUR

und Ausgaben mit

1.333.500 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

267.950 EUR

und Ausgaben mit

267.950 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Westhausen festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 222.250 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Westhausen, 13.05.2025

Ulf Neundorf

Bürgermeister  —  Siegel

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2025 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 09.06.2025 bis 23.06.2025 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.