Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Westhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 1.333.500 EUR |
| und Ausgaben mit | 1.333.500 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 267.950 EUR |
| und Ausgaben mit | 267.950 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Westhausen festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 222.250 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Westhausen, 13.05.2025
Ulf Neundorf
Bürgermeister — Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2025 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 09.06.2025 bis 23.06.2025 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.