Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Straufhain folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
in den Einnahmen 4.555.500 EUR
und Ausgaben mit 4.555.500 EUR
in den Einnahmen 1.766.400 EUR
und Ausgaben mit 1.766.400 EUR
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Nachrichtlich werden Schuldendiensthilfen gemäß ThürKIpG in Höhe von 708.600 € bei der TAB aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Straufhain festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 759.200 € festgesetzt.
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft.
Straufhain, 30.04.2026
Tino Kempf
Bürgermeister Siegel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Straufhain für das Haushaltsjahr 2026 werden mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 08.06.2026 bis 22.06.2026 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.