Sehr geehrte Steuer- und Abgabepflichtige unserer Mitgliedsgemeinden der VG Heldburger Unterland,
wir erinnern an die Fälligkeit der kommunalen Abgaben (Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlung, Hundesteuern, Friedhofsgebühren) per 01.07.2026, die zum Fälligkeitstag auf das Konto der jeweiligen Stadt/ Gemeinde zu zahlen sind. Bei erteilter Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren entfällt eine Überweisung.
Heldburg, Juni 2026
Ihre Kassenverwaltung