1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Heldburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
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| € | € | € | € |
| a) | im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 116.420 € | -383.440 € | 6.948.000 € | 6.680.980 € |
| die Ausgaben | 263.090 € | -530.110 € | 6.948.000 € | 6.680.980 € |
| b) | im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 433.040 € | -2.195.720 € | 3.548.400 € | 1.785.720 € |
| die Ausgaben | 184.220 € | -1.946.900 € | 3.548.400 € | 1.785.720 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.000.000,00 € um -1.000.000,00 € vermindert /0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert /
290.000,00 € -erhöht und damit auf 290.000,00 € neu festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
| Steuerart | erhöht um v.H. | vermindert um v.H. | gegenüber bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| 1. Grundsteuer A |
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| 300 v.H. | 300 v.H. |
| 2. Grundsteuer B |
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| 390 v.H. | 390 v.H. |
| 3. Gewerbesteuer |
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| 395 v.H. | 395 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 1.158.000,00 € um 800.000,00 € erhöht und damit auf 1.958.000,00 € neu festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Alle übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2023 bleiben unverändert.
§ 8
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Heldburg, den 22.06.2023
(Ort)
Bürgermeister — Siegel
Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Bescheid vom 21.16.2023, Az.: 15-GM/0039-23, die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung erteilt und die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2023 zugelassen.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 17.07.2023 bis 31.07.2023 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.