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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Veröffentlichung Auslegung Liste Heldburg

Die Vorschlagsliste der Stadt Heldburg für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Hildburghausen liegt in der Zeit vom 17.07. bis 21.07.2023 (Auflegungsfrist gemäß § 36 Abs. 3 GVG) zu den üblichen Dienstzeiten

Montag bis Freitag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, zur Einsicht aus.

Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste der Stadt Heldburg binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass die in die Vorschlagsliste aufgenommen Personen, nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.

gez. C. Other

Gemeinschaftsvorsitzender