Die Vorschlagsliste der Stadt Heldburg für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Hildburghausen liegt in der Zeit vom 17.07. bis 21.07.2023 (Auflegungsfrist gemäß § 36 Abs. 3 GVG) zu den üblichen Dienstzeiten
| Montag bis Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, zur Einsicht aus.
Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste der Stadt Heldburg binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass die in die Vorschlagsliste aufgenommen Personen, nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.
gez. C. Other
Gemeinschaftsvorsitzender