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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Straufhain

Der Wahlleiter der Gemeinde Straufhain

Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei Verhältniswahl

für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Straufhain

am Sonntag, 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Gemeinde Straufhain hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt. Die gewählten Personen sind mit einem X gekennzeichnet.

1.

A

Wahlberechtigte insgesamt

2176

B

Zahl der Wähler/innen

1510

C

Ungültige Stimmabgaben

23

D

Gültige Stimmabgaben

1487

E

Gültige Stimmen

4415

2.

Sitzverteilung im Gemeinderat: Es sind 14 zu vergebende Sitze. Diese entfallen auf die einzelnen Wahlvorschläge wie folgt:

Partei

Die Linke

1 Sitz

Partei

CDU

2 Sitze

Wählergruppe

FWG

7 Sitze

Wählergruppe

BZH

2 Sitze

Wählergruppe

Oldtimerfreunde

2 Sitze

2.1.

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenen gültigen Stimmen in der Reihenfolge der Bewerber des einzelnen Wahlvorschlages

3. Bemerkungen:

Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/Landrats auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, kann gemäß § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Hildburghausen, Kommunalaufsicht, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Straufhain am 29.05.2024 in Heldburg festgestellt.

12.06.2024

König

Gemeindewahlleiter