Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Heldburg

 — 

Der Wahlleiter der Stadt Heldburg

Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei mindestens zwei zugelassenen Wahlvorschlägen

für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters Heldburg

am Sonntag, 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

1.

A

Wahlberechtigte insgesamt

818

B

Zahl der Wähler/innen

562

C

Ungültige Stimmabgaben

40

D

Gültige Stimmabgaben

522

2.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

3.

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber / folgende Person:

Rose, Caroline

Sie ist somit zur Ortsteilbürgermeisterin gewählt.

4. Bemerkungen:

Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/Landrats auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, kann gemäß § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Hildburghausen, Kommunalaufsicht, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Heldburg am 29.05.2024 in Heldburg festgestellt.

12.06.2024

König

Gemeindewahlleiter