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Der Wahlleiter der Stadt Heldburg
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
1.
| A | Wahlberechtigte insgesamt | 262 |
| B | Zahl der Wähler/innen | 179 |
| C | Ungültige Stimmabgaben | 13 |
| D | Gültige Stimmabgaben | 166 |
2.
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
| Listen- Nr. | Name, Vorname des Bewerbers | Stimmen | Gewählte Person |
| 1 | Wiegler, Silvio | 164 | X |
| 2 | Grund, Anja | 1 |
|
| 3 | Stärker, Tino | 1 |
|
3.
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber / folgende Person:
Wiegler, Silvio
Er ist somit zum Ortsteilbürgermeister gewählt.
4. Bemerkungen:
Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/Landrats auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, kann gemäß § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Hildburghausen, Kommunalaufsicht, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Heldburg am 29.05.2024 in Heldburg festgestellt.
12.06.2024
König
Gemeindewahlleiter