| Beschluss-Nr.: | SR Ummerstadt/0016 |
| Beschlussgegenstand: | Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Ummerstadt für das Gebiet "Vorm Hirtentor" / Einleitungsbeschluss |
| Sitzungsnummer: | SR Ummerstadt/2025-05 |
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt in seiner Sitzung am 11.06.2025 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Vorm Hirtentor“ in Ummerstadt. Durch diese Ergänzungssatzung sollen das Flurstück Nr. 879/1 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 879/2 und Nr. 868/2 (Wegegrundstück) in der Gemarkung Ummerstadt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird das Vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Bei der Beteiligung wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Mit Herrn Gerd Berghold ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gremiums: | 6 |
| Anwesend und stimmberechtigt: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen nach § 38 ThürKO: | 2 |
| Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. |
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Bürgermeister — Siegel