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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Benutzungs- und Entgeltordnung für Einrichtungen und Gegenstände der Stadt Ummerstadt

Auf der Grundlage der §§ 14 und 26 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVB1. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024(GVB1. S. 277, 288), beschließt der Stadtrat der Stadt Ummerstadt in seiner Sitzung am 11.06.2025 die folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für Einrichtungen und Gegenstände der Stadt Ummerstadt:

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

Die Einrichtungen und Gegenstände der Stadt Ummerstadt dienen der Förderung und Verbesserung des sozialen und kulturellen Lebens. Sie stehen Privatpersonen, Vereinen, Verbänden, Organisationen der politischen Parteien und sonstigen Vereinigungen zur Verfügung.

§ 2

Vergäbe der Räumlichkeiten

Die Überlassung erfolgt privatrechtlich unter Ausschluss von Ersatz- und Haftungsansprüchen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Vergabe erfolgt per Mietvertrag. Ein Rechtsanspruch auf Vermietung besteht nicht. Die Stadt hat ein vorrangiges Nutzungsrecht für eigene Veranstaltungen.

§ 3

Benutzung

(1) Die Mieter haben Räumlichkeiten und Gegenstände vor Nutzung auf Mängel zu prüfen und eventuelle Mängel der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Veranstaltung sind die Mieter selber verantwortlich. Gesetzliche Vorschriften, z. B. GEMA, Lärmschutz, Hygienebestimmungen etc., sind einzuhalten. Die Benutzer haben für ihre Veranstaltungen rechtzeitig alle gesetzlich erforderlichen Anmeldungen vorzunehmen und etwaige Genehmigungen einzuholen. Die Vermieterin ist von jeglichen Ansprüchen Dritter, welche durch die Nutzung entstehen freizustellen.

(2) Schäden und Verluste sind unverzüglich zu melden. Die Reinigung der Mietsache erfolgt durch den Mieter.

(3) Für den Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses ist eine Vermietung nur mit vorheriger Zustimmung des Stadtbrandmeisters zulässig.

§ 4

Benutzungsentgelte und Kautionen

(1) Es wird bei der Anmietung von Räumlichkeiten entsprechend § 2 ein Mietvertrag abgeschlossen und ein Mietzins für alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag vereinbart.

(2) Dauerhafte Mieter (Vereine, sonstige Personen/Vereinigungen) der Einrichtungen erhalten einen separaten Mietvertrag mit auf die jeweilige Nutzung angepassten Konditionen. Alle Vertragsbestandteile werden zwischen den vertretungsberechtigten Personen der jeweiligen Mieter und dem Bürgermeister ausgehandelt.

(3) Für alle anderen Nutzungen, die einem wirtschaftlichen Zweck mit Gewinnabsicht dienen, wird ein Mietzins in 1,5-facher Höhe geltend gemacht.

(4) Für die nichtgewerbliche private einmalige Nutzung, wie bspw. Familienfeiern etc., oder sportliche Nutzung wird folgender Mietzins erhoben:

Private Nutzung (pauschal pro Tag, inkl. Betriebskosten):

Kindergarten-Nebengebäude: 100,00 €, Kaution: 50,00 €

Rathaus Saal mit Bühne: 120,00 €, Kaution: 50,00 €

Rathaus Kleinküche Saal 1. OG: 30,00 €, keine Kaution

Rathaus Nebenraum Saal 1. OG: 30,00 €, keine Kaution

Toiletten im Rathaus (ohne Raumnutzung): 30,00 €, Kaution: 30,00 €

Nutzung Kirmes 300,00 € Rathaus 1.0G + Toiletten Kirmes 300,00 € pauschal für die Veranstaltung, keine Kaution

Markt 33 Fahrradhotel: 20,00 €/Person/Tag, Kaution: 50,00€ pauschal

Markt 33 Seminarraum: 20,00 €

Schulungsraum Feuerwehr: 80,00 €, Kaution: 50,00 €

Toiletten Feuerwehrhaus: 30,00 €, Kaution: 30,00 €

Bei der Vermietung an Vereine der Räume Ratssaal, Nebengebäude Kindergarten und Schulungsraum im Feuerwehrgerätehaus für vereinsinterne nichtkommerzielle Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen (z.B. Jahreshauptversammlungen) 5,00 € pro Tag, keine Kaution

Brauhaus wird mit einem separaten Vertrag vermietet

Jugendheim wird mit einem separaten Vertrag vermietet

Sportliche Nutzung (keine Kaution, Abrechnung pro Stunde,):

Kindergarten-Nebengebäude und Saal: 12,00 €/Stunde

Vermietung von Sachen (pro Nutzungstag):

Einachs-Anhänger für die Nutzung mit einem Traktor: 20,00 €

Seilwinde 20,00 €

Geschirr im Kindergarten-Nebengebäude 20,00 €

Rüttelplatte: 20,00 €

Bratwurstbude (Feuerwehr): 20,00 €

Kaffeemaschine: 5,00 €

Beamer + Leinwand: 10,00 €

Musikanlage: 10,00 €

(5) Alle Mietzinsen verstehen sich zuzüglich einer eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Schuldner ist derjenige, der die Nutzung der Räumlichkeit oder der Gegenstände beantragt.

(6) Der Mietzins ist spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss per Überweisung auf das Konto der Stadt Ummerstadt zu zahlen.

§ 5

Kaution und Haftung

(1) Die Stadt Ummerstadt behält die Kaution ein, wenn Schäden oder starke Verschmutzungen festgestellt werden, die eine Reinigung oder Reparatur erfordern.

Bei Schäden, welche den Wert der Kaution übersteigen, behält sich die Stadt Ummerstadt vor weiteren Schadenersatz geltend zu machen.

(2) Des Weiteren haften die Mieter für alle Schäden, die Dritten durch die Benutzung entstehen können. Die Mieter haben die Stadt Ummerstadt in diesen Fällen von der Haftung freizustellen.

§ 6

Öffentliche Bekanntmachung

Diese Ordnung wird öffentlich bekannt gemacht und jedem Mieter zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung für Einrichtungen und Gegenstände der Stadt Ummerstadt vom. 12.07.2021 außer Kraft.