Gemäß der Ankündigung vom 9. Januar 2026 im Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ über die Einziehung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Straßenbereich 1503 im Ortsteil Eishausen, Lage Straße in der Neustadt, mit Wirkung vom Tag der Veröffentlichung als Straßenverkehrsfläche eingezogen.
Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Straufhain vom 23.06.2026 wird gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) die Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1503 in der Gemarkung Eishausen verfügt.
Die Lage des Grundstücks kann auf dem Lageplan in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, Zimmer Liegenschaften, zu den üblichen Sprechzeiten, eingesehen werden.
In der Gemeinderatssitzung vom 2. Dezember 2025, Beschluss-Nr. GR Straufhain/0052 wurde über die Absicht zur Einziehung gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG beschlossen.
Die Absicht zur Einziehung des Teilstückes wurde gemäß § 8 Abs. 2 u. 3 ThürStrG in der derzeit gültigen Fassung 3 Monate vor Bekanntgabe der Allgemeinverfügung Ortsüblich angekündigt. Im Zeitraum vom 10. Januar 2026 bis Ablauf des 9. April 2026 konnten Einwendungen erhoben werden.
Die Gemeinde Straufhain als Träger der Straßenbaulast für das ehemalige Flurstück 1503 - Zerlegung in die Flurstücke 1503/1, 1503/2, 1503/3 - stellt fest, dass die Flurstücke 1503/1 u. 1502/2 für die Öffentlichkeit entbehrlich sind.
Die Einziehung tritt mit Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg einzulegen.
Straufhain OT Streufdorf, den 23.06.2026
gez. Tino Kempf - Siegel -
Bürgermeister