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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Hiermit wird gemäß § 13 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) vom 7. Oktober 2016 (GVBl. 2016, S. 506) das Bürgerbegehren „Für den Erhalt des Naturraums und des Gedenkortes Leitenhausen“ mit dem folgenden Inhalt öffentlich bekannt gemacht:

„Die Bürgerschaft soll über folgende Frage entscheiden:

Sind Sie dafür, dass der Stadtratsbeschluss vom 18. April 2024, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Photovoltaikanlage im Gebiet des Ortsteils Gompertshausen (Leitenhausen) zum Gegenstand hat, aufgehoben wird?

Begründung:

Es wurde vom Stadtrat der Beschluss erteilt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks im Gebiet Gompertshausen (Leitenhausen) mit einer Gesamtfläche von rund 80 Hektar zu schaffen. Vorrangig sollten für Photovoltaikanlagen versiegelte Flächen, Konversionsflächen und Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen verwendet werden.

Die betroffene Fläche in der Gompertshäuser Flur wird bisher als Ackerland genutzt. Die Bewirtschaftung dieser Ackerfläche ist für die regionale Versorgung wichtig. Daneben handelt es sich um eine Fläche, die großflächig am Wald angrenzt und damit zum Lebensraum vieler wild lebender Tiere gehört.

Des Weiteren liegt die betroffene Fläche direkt am geschliffenen Ort Leitenhausen, der als Ort des Gedenkens sehr wichtig für unsere Region ist. Der Erinnerungs- und Gedenkort dient als Mahnmal für Vertreibung, Zwangsaussiedlung und Trennung. Leitenhausen ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Vertriebene und stellt als außerschulischer Lernort eine Verbindung von Gegenwart und Vergangenheit her.

Umgeben vom Landschaftsschutzgebiet „Schlechtsarter Schweiz“ und angrenzend an das „Grüne Band“ gilt es den ehemaligen Ortsteil Leitenhausen gemeinsam mit seiner umliegenden Landschaft zu schützen, ihn als Grenzwanderweg und Naherholungsgebiet der Bürger zu bewahren sowie nachhaltig als Sondergebiet weiterzuentwickeln.

Unsere Heimat zeichnet sich vor allem durch ihre unberührte Natur und durch landwirtschaftliche Nutzung aus. Es liegt uns am Herzen, das Landschaftsbild, die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert zu bewahren und auch für nachfolgende Generationen zugänglich zu machen.

Wir wohnen hier in einem Dorf mit knapp 450 Einwohnern. Es gibt keinen öffentlichen Nahverkehr (außer die Schulbusse). Wir haben keine Radwege. Wir haben keine Kinos. Wir haben keine weiteren kulturellen Einrichtungen. Das einzige, was wir hier haben, ist Freiraum und Kulturlandschaft. Und diese Umgebung wollen wir bewahren. Deswegen engagieren wir uns auch dafür, dass das nicht zerstört wird.

Antragsteller:

Vertrauensperson:

stellv. Vertrauensperson:

Anja Treubig

Ronny Streich

Hinter den Röthen 148

Kaulberg 21

98663 Heldburg

98663 Heldburg“

Die Sammlungsfrist des Bürgerbegehrens beginnt mit dem 01.09.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024.

Heldburg, 25.07.2024

König

Hauptamtsleiter