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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Hiermit wird gemäß § 13 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) vom 7. Oktober 2016 (GVBl. 2016, S. 506, 691) das Bürgerbegehren „Stoppt den Solarpark Hellingen“ mit dem folgenden Inhalt öffentlich bekannt gemacht:

„Die Bürgerschaft soll über folgende Frage entscheiden:

Sind Sie dafür, dass der Stadtratsbeschluss vom 18. April 2024, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für zwei Photovoltaikanlagen im Gebiet des Ortsteils Hellingen zum Gegenstand hat, aufgehoben wird?

Begründung:

Ohne die Bevölkerung Hellingens und der umliegenden Dörfer hinreichend zu informieren wurde vom Stadtrat der Beschluss erteilt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks mit zwei Baufeldern zu schaffen.

Die betroffenen Flächen sind bisher als Ackerland genutzt. Vorrangig sollten für Photovoltaikanlagen versiegelte Flächen, Konversionsflächen und Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen verwendet werden.

Diese Solarparks mit einer Gesamtfläche von rund 80 Hektar stellen eine erhebliche Beeinträchtigung dar, denn dadurch würde die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt sowie das Landschaftsbild verunstaltet.

Unsere Heimat zeichnet sich vor allem durch ihre unberührte Natur und durch landwirtschaftliche Nutzung aus. Die betroffenen Flächen liegen nahe am Ort und damit in den Naherholungsgebieten der Bürger. Daher betrifft das Vorhaben alle Bürger.

Des Weiteren handelt es sich um Flächen, die großflächig an Wald angrenzen und damit zum Lebensraum vieler wild lebender Tiere gehören. So wurde bereits mehrfach am Geisrangen eine Wildkatze beobachtet und gefilmt.

Wir wohnen hier in einem Dorf mit knapp 400 Einwohnern. Es gibt keinen öffentlichen Nahverkehr (außer die Schulbusse). Wir haben keine Radwege. Wir haben keine Kinos. Wir haben keine weiteren kulturellen Einrichtungen. Das Einzige, was wir hier noch haben, ist Freiraum und Kulturlandschaft. Deswegen engagieren wir uns auch dafür, dass das nicht komplett zerstört wird. Sonst gibt es gar keinen Grund mehr, hier auf dem Land zu leben, wenn wir umzingelt von Energieproduktion sind.

Antragsteller:

Vertrauensperson:

stellv. Vertrauensperson:

Katharina Frees

Sabine Schneider

Str. der Einheit 32,

Heldburg

Schillerstr. 3,

98663 Heldburg“

Die Sammlungsfrist des Bürgerbegehrens beginnt mit dem 01.09.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024.

Heldburg, 18.07.2024

König

Hauptamtsleiter