Veräußerung von Gemeinde-Vermögen nach Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 - § 67 besagt: (1) Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden… (2) Für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandsgilt Absatz 1 entsprechend… (3) Der volle Wert nach Absatz 1 S. 2 kann bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auch nachgewiesen werden, 1. durch das Höchstgebot zu einer bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung…
Die Stadt Heldburg schreibt folgendes Grundstück meistbietend zum Vermieten aus:
| Gemarkung: | Heldburg |
| Flurstück Nr.: | 4193 |
| Lagebezeichnung: | Am Gerichtsberg |
| Größe des Gartengrundstücks: | 443 m² |
Das Grundstück ist unbebaut und die Nutzungsart ist Grünland/Gartenland.
Angebote sind bis einschließlich 23.08.2024 in der
VG „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Frau Wiegler, OT Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg,
abzugeben. Verspätet abgegebene Angebote können bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden. Das Mietpreisangebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Flurstück 4193 Heldburg“ zu versehen.
Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebotes die Finanzierung der Miete sichergestellt ist. Es besteht für den Höchstbietenden kein Rechtsanspruch auf Überlassung der Nutzung des Objektes. Die Stadt Heldburg bleibt in ihrer Vergabeentscheidung frei.
Die am Gebotsverfahren beteiligten Bieter werden über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt. Entstandene Kosten werden nicht erstattet.
Der Fachbereich Liegenschaften stimmt mit dem/der Mieter(in) den Mietvertrag ab. Sämtliche Kosten der Durchführung des Vertrages trägt der/die Mieter(in).
Ihr Ansprechpartner zu Fragen der Vermietung bzw. des Ausschreibungsverlaufes:
Frau Wiegler
Tel.: 036871 288-45
(VG „Heldburger Unterland“, Liegenschaftsverwaltung)