Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Straufhain folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen | 4.388.350 EUR |
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| und Ausgaben mit | 4.388.350 EUR |
und im Vermögenshaushalt
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| in den Einnahmen | 762.400 EUR |
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| und Ausgaben mit | 762.400 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 690.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Straufhain, den 11.07.2024
Tino Kempf — -Siegel-
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Straufhain für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 12.08.2024 bis 26.08.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.