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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Straufhain

Haushaltssatzung der Gemeinde Straufhain für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Straufhain folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

4.388.350 EUR

und Ausgaben mit

4.388.350 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

762.400 EUR

und Ausgaben mit

762.400 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 690.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Straufhain, den 11.07.2024

Tino Kempf  —  -Siegel-

Bürgermeister

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Straufhain für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 12.08.2024 bis 26.08.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.