Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Heldburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen | 7.034.970 EUR |
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| und Ausgaben mit | 7.034.970 EUR |
und im Vermögenshaushalt
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| in den Einnahmen | 1.029.100 EUR |
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| und Ausgaben mit | 1.029.100 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesatz-Satzung) festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.958.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Heldburg, den 10.07.2024
Christopher Other — -Siegel-
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 12.08.2024 bis 26.08.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.