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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Haushaltssatzung der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Heldburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

7.034.970 EUR

und Ausgaben mit

7.034.970 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

1.029.100 EUR

und Ausgaben mit

1.029.100 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesatz-Satzung) festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.958.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Heldburg, den 10.07.2024

Christopher Other  —  -Siegel-

Bürgermeister

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 12.08.2024 bis 26.08.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.