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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

1.

Am 28.09.2025 findet in der Stadt Heldburg der Bürgerentscheid „Für den Erhalt des Naturraums und Gedenkortes Leitenhausen“ von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Abstimmungsergebnis ermittelt.

2.

Die Stadt ist in folgende neun Abstimmungsbezirke eingeteilt:

In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Abstimmungsberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem der Abstimmungsberechtigte abzustimmen hat.

3.

Die Abstimmenden haben ihre Abstimmungsbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.

4.

Die Abstimmungshandlung und die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Abstimmungsraum.

5.

Jeder Abstimmungsberechtigte kann sein Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

6.

Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7.

Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses wird am Montag, dem 29.09.2025 und ggf. am Dienstag, dem 30.09.2025 jeweils um 09:00 Uhr bis voraussichtlich 16:00 Uhr, in denselben Abstimmungsräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Abstimmungshandlung nicht beendet werden kann.

Heldburg, den 24.07.2025

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