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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 8/2026
Amtliche Mitteilungen anderer Behörden
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Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

 Az: 57114714

Zweigstelle Schmalkalden 

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung

Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

Straufhain

Gemarkung:

Eishausen

Flur:

0

Flurstück(e):

1/3, 2/3, 11/7, 15/3, 16/1, 19/3, 27/3, 38/4, 38/5, 41, 42/5, 43, 44/8, 44/9, 44/12, 44/24, 45/3, 13/03, 13/05, 132/3, 132/4, 132/5, 133, 134/2, 135/1, 135/2, 140, 141, 142/3, 142/4, 142/5, 142/6, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 161, 162 u. ggf. Nachbarschaftsflurstücke

Lagebezeichnung:

SSV Massenhausen-Eishausen

Antragsteller:

Thüringer Landesamt für

Bau und Verkehr, Region Südwest

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab Juli 2026 erfolgt auf den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Es sollen Grenzpunkte an o.g. Flurstücken und teilweise an deren Nachbarflurstücken wiederhergestellt und ggf. abgemarkt werden.

Wir bitten Sie, uns ab diesem Zeitpunkt den Zutritt zu Ihren Flurstücken zu gewähren.

Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes.

Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein.

Eine Teilnahme ist nicht erforderlich.

Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

Obervermessungsrat

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche