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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Das folgende Fischereigewässer der Stadt Heldburg wird auf die Dauer von 12 Jahren gemäß § 13 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) zur Verpachtung ab dem 01.01.2025 ausgeschrieben:

Name: Flusslauf der Helling

Länge: ca. 6,65 km

Die schriftlichen Angebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

„Angebot Flusslauf der Helling“ bis spätestens 30.09.2024, 12:00 Uhr,

in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Frau Wiegler, OT Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, abzugeben.

Später eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt. Bei der Sichtung der Angebote wird lediglich der jährliche Pachtbetrag gewertet. Weitere Zusätze bleiben unberücksichtigt. Angebote bei denen nicht ersichtlich ist, wer der Absender ist, bleiben unberücksichtigt. Von natürlichen Personen, die sich am Angebotsverfahren beteiligen, wird erwartet, dass sie einen gültigen Fischereischein (Vierteljahresfischereischein ausgenommen) besitzen.

Die endgültige Vergabe erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Heldburg. Die Stadt Heldburg ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter bzw. an den Höchstbietenden zu verpachten oder überhaupt zu verpachten.

Die am Gebotsverfahren beteiligten Bieter werden über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt. Entstandene Kosten werden nicht erstattet.

Der Fachbereich Liegenschaften stimmt mit dem/der Pächter/in den Fischereipachtvertrag ab.

Ihr Ansprechpartner zu Fragen der Verpachtung bzw. des Ausschreibungsverlaufes:

Frau Wiegler

Tel.: 036871 288-45

(VG „Heldburger Unterland“,

Liegenschaftsverwaltung)