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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neubau einer Agrovoltaikanlage II Leitenhäuser Straße" im OT Gompertshausen der Stadt Heldburg nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Heldburg hat am 13.08.2024 mit Beschluss-Nr. SR Heldburg/0055 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neubau einer Agrovoltaikanlage II Leitenhäuser Straße" im OT Gompertshausen der Stadt Heldburg, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand 22.07.2024 zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.

Der Entwurf zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neubau einer Agrovoltaikanlage II Leitenhäuser Straße" im OT Gompertshausen der Stadt Heldburg, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 22.07.2024) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

vom 23.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024

im Internet unter https://www.vg-heldburgerunterland.de/veröffentlichungen/bauleitplanungen zur Einsicht bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen,

1.

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

dass Stellungnahmen elektronisch an Bauamt@vg-heldburgerunterland.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

3.

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.

dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Neubau einer Agrovoltaikanlage II Leitenhäuser Straße" im OT Gompertshausen der Stadt Heldburg, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 22.07.2024) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen], in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, Zimmer 205, 98663 Heldburg während der Dienstzeiten* erfolgt.

* Dienstzeiten der VG Heldburger Unterland, 98663 Heldburg, Häfenmarkt 164:

Montag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Heldburg, den 20.08.2024  — -Siegel-

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