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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Übersichtslageplan 1 mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Solarpark Gompertshausen“ der Stadt Heldburg (Kartengrundlage: Übersicht DTK; Quelle: GDI-Th © I GeoBasis-DE © / BKG 2024; ohne Maßstab)

Übersichtslageplan 2 mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Solarpark Gompertshausen“ der Stadt Heldburg (Kartengrundlage: basemap.de; Quelle: GDI-Th © I GeoBasis-DE © / BKG 2024; ohne Maßstab)

Bekanntmachung

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Gompertshausen“ der Stadt Heldburg nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen des Bebauungsplans „Solarpark Gompertshausen“ (Vorentwurf; Stand 01.07.2024), bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.250 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und der Grünordnung mit Umweltbericht. Darüber hinaus werden die vorliegende Standortalternativenprüfung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das FFH-Gebiet „Schlechtsarter Schweiz“ (EU-Nr. DE 5629-302, TH-Nr. 119) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit bereitgestellt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 23.09.2024 bis 25.10.2024 während der Dienstzeiten:

Montag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 — 

in der

Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"

Bauamt, Zimmer 205

Häfenmarkt 164,

98663 Heldburg.

Die Unterlagen [Bebauungsplan „Solarpark Gompertshausen“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.250 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und der Grünordnung mit Umweltbericht, die vorliegende Standortalternativenprüfung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das FFH-Gebiet „Schlechtsarter Schweiz“ (EU-Nr. DE 5629-302, TH-Nr. 119) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)] können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland" unter

https://www.vg-heldburgerunterland.de/2/bauleitplanungen eingesehen werden.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Gompertshausen der Stadt Heldburg. Es befindet sich in der „Schlechtsarter Schweiz“ zwischen dem Spanshügel, dem Bernhardshügel und dem Alleekopf. Die Gemeinde Schlechtsart liegt nordöstlich, der Ortsteil Gompertshausen der Stadt Heldburg liegt südöstlich und der Markt Trappstadt (Bayern) westlich des Plangebietes. Der Geltungsbereich wird im Nordwesten weitestgehend vom ehemaligen „Kolonnenweg“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze, dem heutigen Naturmonument „Grünes Band“ bzw. von angrenzenden Waldflächen begrenzt. Im Norden sowie dem Südosten bilden den Abschluss des Geltungsbereiches vorhandene Wirtschaftswege sowie die daran angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Im Süden wird das Plangebiet von Wald und landwirtschaftlichen Nutzflächen begrenzt. Das Plangebiet selbst wird vom Gewässer „Gellershäuser Kreck“ (Gewässer 2. Ordnung) im Norden sowie Süden und einem weiteren Wirtschaftsweg in mehrere Teilbereiche gegliedert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Gompertshausen“ ist dem Übersichtslageplan 1 und 2 zu entnehmen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Heldburg, den 20.08.2024  — -Siegel-

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