Öffentliche Brunnenanlagen sind eine Bereicherung für unsere Orte und werden von vielen gerne genutzt. Wir möchten daran erinnern, dass die Wasserentnahme nur in haushaltsüblichen Mengen mit Handgefäßen (z. B. Eimer oder Gießkannen) gestattet ist.
Die Nutzung von Pumpen, Schläuchen oder anderen technischen Einrichtungen ist dagegen nicht erlaubt (§ 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland). Wer Wasser über solche Vorrichtungen entnehmen möchte, benötigt vorab eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Einen entsprechenden Antrag können Sie unkompliziert per E-Mail oder schriftlich stellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Verstöße gegen diese Regelung als Ordnungswidrigkeit (gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland) gelten und mit einer Geldbuße geahndet werden können. Uns ist es jedoch wichtiger, durch Rücksichtnahme und Aufklärung solche Verfahren zu vermeiden.
Wir bitten Sie daher: Nutzen Sie die Brunnen im Rahmen der erlaubten Möglichkeiten oder beantragen Sie im Bedarfsfall rechtzeitig die Genehmigung. So tragen wir gemeinsam dazu bei, unsere Brunnenanlagen auch künftig für alle zu erhalten.
Kontakt bei Fragen hierzu:
Frau C. Hebig
SGL Ordnungsamt
Tel.: 036871/288-25
Mail: ordnungsamt@vg-heldburgerunterland.de