Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 ist bisher keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung der Hundesteuer eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung und Versendung von Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet wird.
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes festgesetzt.
Bei der Hundesteuerveranlagung und der Gewerbesteuerveranlagung findet diese Maßgabe ebenfalls Anwendung.
Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheid 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleichen Steuern wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2024 zugegangen wäre.
Sollten die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer im Jahr 2024 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt.
Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt An der Schmücke, OT Heldrungen, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Susann Weber
Bürgermeisterin