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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 1/2024
Der AZV "Thüringer Pforte" informiert
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Informationsschreiben an die Einwohner des Verbandsgebiets des Abwasserzweckverbands „Thüringer Pforte“

Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln für die Nachrüstung / den Ersatzneubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

als kommunaler Aufgabenträger zur Abwasserbeseitigung, möchten wir Sie hiermit informieren, dass die Nachrüstung / der Ersatzneubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage im privaten Bereich über die Thüringer Aufbaubank (TAB) förderfähig ist.

Die Richtlinie zum Förderprogramm und somit die Voraussetzungen für die Förderung, finden Sie auf der Website der TAB unter folgendem Link:

https://www.aufbaubank.de/Download/Foerderrichtlinie-KKA_gueltig_ab_13_08_2018.pdf

Hiernach sind Kleinkläranlagen für ein oder mehrere Grundstücke, die nach dem, zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden, Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal oder eine kommunale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden, Gegenstand dieser Förderung.

Dazu gehört auch die erstmalige Errichtung einer Kleinkläranlage, wenn das vom Grundstück stammende häusliche Abwasser bisher ohne Vorreinigung in die Abwasseranlage eingeleitet wurde.

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die für die Ausbaugröße der Kleinkläranlage und damit für die Höhe des Zuschusses maßgebliche Zahl der Einwohnerwerte (EW) ist der wasserrechtlichen Erlaubnis nach Ziffer 4.3 bzw. der Zustimmung des kommunalen Aufgabenträgers zur Abwasserbeseitigung zu entnehmen.

Grundsätzlich gilt lt. aktuellem Stand der Förderrichtlinie vom 15.12.2020:

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Für den Ersatzneubau einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe beträgt der Grundzuschuss bei einer Ausbaugröße für bis zu 4 EW 2.500 EUR zuzüglich 250 EUR je weiterem EW.

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Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe beträgt der Grundzuschuss bei einer Ausbaugröße bis zu 4 EW 1.250 EUR zuzüglich 125 EUR je weiterem EW.

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Bei weitergehenden Reinigungsanforderungen wird ein zusätzlicher Zuschuss für eine Ausbaugröße bis zu 4 EW in Höhe von 500 EUR zuzüglich 75 EUR je weiterem EW gewährt. Das gilt auch für die Nachrüstung bestehender Kleinkläranlagen.

Die Antragsstellung läuft, wie nachstehend beschrieben, ab:

Dem kommunalen Aufgabenträger zur Abwasserbeseitigung sind die Fördermittelanträge für die Kleinkläranlagen, die in den nächsten 2 Jahren durch einen Ersatzneubau ersetzt oder nachgerüstet werden sollen, einzureichen. Hierfür sind die folgenden Formulare zu verwenden:

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KKA Antrag zur Förderung von Kleinkläranlagen (auch Darlehen) https://www.aufbaubank.de/417,13591/Download/11090_Antrag-KKA.pdf

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KKA Auskunft der unteren Wasserbehörde

https://www.aufbaubank.de/Download/13348_Auskunft-der-unteren-Wasserbehoerde_gueltig_ab_07_2019.pdf

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Wasserrechtliche Entscheidung, Erlaubnis oder Sanierungsanordnung hinsichtlich der Einleitung der anfallenden häuslichen Abwässer (je nach Entwässerungssituation von der unteren Wasserbehörde auszustellen)

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Ein Nachweis über die Bauaufsichtliche Zulassung der zu errichtenden Kleinkläranlage (vom Anlagenhersteller) oder einen gültigen Nachweis, dass die zu errichtende Anlage dem Stand der Technik entspricht (Gutachten einer geeigneten fachlichen Institution, z.B. Materialforschungs- und Prüfanstalt der Bauhaus-Universität Weimar oder Prüfinstitut für Abwassertechnik GmbH Aachen)

Wichtig!

Für Anträge im laufenden Jahr, die nach dem 30.09. eingereicht werden, muss der kommunale Aufgabenträger über die Absicht der Antragstellung bis zum 15.09. informiert werden, sodass der Antrag auf eine Vorschlagsliste der Thüringer Aufbaubank vermerkt werden kann. Alle Fördermittelanträge, die nach dem 30.09. an den kommunalen Aufgabenträger gestellt werden und nicht zuvor über die Vorschlagsliste an die TAB übermittelt wurden, werden im laufenden Jahr nicht mehr bearbeitet. Die Antragsformulare sind im Nachgang ab dem 01.01. des Folgejahres neu auszufüllen und einzureichen.

Dieses Schreiben ist ohne Gewähr. Förderbeträge können durch Änderungen der Förderrichtlinie abweichen.

Mit freundlichem Gruß

Robert Beiersdörfer

Technischer Leiter