In der Gemarkung Oldisleben, Flur 16, Flurstück 52/2
wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 23.10.2024 bis 25.11.2024
in den Räumen des Dipl.-Ing.(FH) Dirk Stolze, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Ilgerstraße 17a, 99768 Harztor OT Ilfeld zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Die Offenlegung wird durch Auslegung zur Einsicht bewirkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. Dirk Stolze, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Ilgerstraße 17a, 99768 Harztor OT Ilfeld schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Harztor, den 25.09.2024
gez. Dirk Stolze
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur