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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oberheldrungen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Oberheldrungen vom 18.08.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.10.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberheldrungen in der Sitzung vom 20.08.2025 die folgende Gebührensatzung beschlossen.

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

Für die Benutzung der von der Gemeinde Oberheldrungen verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Oberheldrungen vom 18.08.2015 in der Fassung der 1. Änderungsatzung vom 07.10.2025 werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner, Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist,

a)

die Friedhöfe oder deren Einrichtungen in Anspruch nimmt oder

b)

eine besondere Leistung der Friedhofsverwaltung beantragt hat oder durch sie unmittelbar begünstigt wird.

(2) Mehrere Schuldner sind Gesamtschuldner.

(3) Die Gebührenschuld entsteht mit der Bestattung, mit der Benutzung der Einrichtungen der städtischen Friedhöfe, mit der Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Friedhofsverwaltung oder mit dem Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte.

(4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 3

Gebührenverzeichnis

Es werden folgende Gebühren erhoben:

§ 4

In-Kraft-Treten

(1) Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

(2) Zugleich tritt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oberheldrungen vom 18.08.2015 außer Kraft.

Oberheldrungen, den 07.10.2025

S. Weber — (Siegel)

Bürgermeisterin

Gemeinde Oberheldrungen

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am:

12.09.2025

von dieser bestätigt am:

19.09.2025

Bekanntgemacht am:

17.10.2025