Aktenzeichen: 965.00
Datum: 09.09.2026
Sachbearbeiter: Frau Dvorácek
Gemäß § 122 Abs. 4 AO i.V.m. § 10 VwZG macht die Gemeinde Etzleben, vertreten durch den Bürgermeister, folgendes bekannt:
Die Gemeinde Etzleben, vertreten durch den Bürgermeister, stellt hiermit
| Herrn | Jan Brandon Critten |
| letzte bekannte Adresse: | 6 Bentley Lane |
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| Grasby |
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| Barnetby |
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| DN38 6AW |
|
| Großbritannien |
den Bescheid vom 17.09.2026 mit Aktzeichen 016/9730/1538/A002 zu.
Der genannte Bescheid konnte nicht zugstellt werden, da der aktuelle Aufenthaltsort unbekannt ist.
Der Bescheid kann während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung An der Schmücke, als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Etzleben, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke im Zimmer 21 oder nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Der o.g. Bescheid gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung als zugestellt bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 S. 3 AO).
Hinweis: Mit der öffentlichen Bekanntmachung gem. § 122 AO gilt der Bescheid als öffentlich zugestellt und es können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.