Der Gemeinderat hat am 20.08.2025 mit Beschluss Nr. B 2025/0020 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Oberheldrungen für das Haushaltsjahr 2025. Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde mit Beschluss-Nr.: B 2025/0020 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.377.032 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 134.650 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Gestrichen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
229.500 €
festgesetzt.
§ 6
Überplanmäßige Ausgaben bis 300 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 800 € gelten als unerheblich. In diesen Fällen wird die Bürgermeisterin ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. (lt. § 20 Abs.3 Nr. 9 der Geschäftsordnung der Gemeinde Oberheldrungen)
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 2% des Gesamtvolumens des Haushaltplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Oberheldrungen, den 03.11.2025
Weber — (Siegel)
Bürgermeisterin
Gemeinde Oberheldrungen
Nachrichtlich:
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden laut Hebesatz-Satzung vom 11.02.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 415 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 415 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 415 v.H. | |
—
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 12.09.2025 |
| Von dieser gewürdigt am: | 07.10.2025 |
| Bekanntgemacht am: | 14.11.2025 |
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 07.10.2025, Az.: L.3.1.2010 - GV052 - 04/25 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan der Gemeinde liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.
Oberheldrungen, 04.11.2025
gez. Susann Weber
Bürgermeisterin