Beschluss Nr. B 2023/0074 (Vorlagen-Nr. V 2023/0099)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt An der Schmücke
Beschluss
Der Stadtrat beschließt über die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt An der Schmücke.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 15
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0075 (Vorlagen-Nr. V 2023/0083)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zur Anpassung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in der Stadt An der Schmücke
Beschluss
Der Stadtrat beschließt Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten der Stadt An der Schmücke: AWO Kindergarten "Bienchen", AWO Kindergarten "Hinze Kidz" und Kindergarten der Diakonie "St. Wigberti" nach anliegender Übersicht zur Anpassung der Elternbeiträge für das Jahr 2024. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 15
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0076 (Vorlagen-Nr. V 2023/0084)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschlussfassung über die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt An der Schmücke
Beschluss
Der Stadtrat beschließt über die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt An der Schmücke.
Die Satzung nebst Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren sind als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag
angenommen mit Änderung 14
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 1
Beschluss Nr. B 2023/0077 (Vorlagen-Nr. V 2023/0091)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschlussfassung Pachtordnung der Stadt An der Schmücke
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Pachtordnung der Stadt An der Schmücke.
Die Pachtordnung nebst Verzeichnis der Pachtgebühren sind als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 15
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0078 (Vorlagen-Nr. V 2023/0092)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beschluss über das Berechnungsmodell des Ortschaftsbudgets
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass das Ortschaftsbudget wie folgt berechnet wird:
Jede Ortschaft erhält einen einwohnerunabhängigen Sockelbetrag von 3.000,00 €. Hat die Ortschaft mehr als 300 Einwohner, so wird ab dem 301. Einwohner ein Betrag von 4,00 €/Einwohner auf den Sockelbetrag hinzugerechnet. Maßgebliche Einwohnerzahl sind die zum 31.12. des Vorvorjahres des jeweiligen Haushaltsjahres mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft gemeldeten Einwohner.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 15
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0079 (Vorlagen-Nr. V 2023/0093)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen - Spielplatz Sachsenburg
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe von Leistungen zur Beschaffung von Spielgeräten zur Errichtung einer Spielanlage im Ortsteil Sachsenburg. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter greensystems Stadtmobiliar GmbH aus Bad Frankenhausen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 15
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0080 (Vorlagen-Nr. V 2023/0100)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit Anlagen
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024. Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag
angenommen mit Änderung 15
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0081 (Vorlagen-Nr. V 2023/0101)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beschluss des Finanzplans und Investitionsprogramms für den Zeitraum 2023 - 2027
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023-2027. Die angeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 15
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0082 (Vorlagen-Nr. V 2023/0087)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über die Vergabe von Leistungen - Umrüstung der Leuchtmittel kommunaler Liegenschaften auf LED (FFW; Bauhof; Schillerstraße 6)
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe von Leistungen zur Umrüstung der Leuchtmittel in den Gebäuden der Feuerwehren, des Bauhofes und im Gebäude Schillerstraße 6 an die Firma Elektro Renz, Gorslebener Hauptstraße 157 in 06577 An der Schmücke, mit einer Vergabesumme in Höhe von 15.113,00.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag
angenommen mit Änderung 15
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0083 (Vorlagen-Nr. V 2023/0088)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschlussfassung kommunale Wärmeplanung
Beschluss
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen der Kommunalrichtlinie (4.1.11) und der nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) einen Antrag auf Förderung zum Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung zu stellen. Bei einem positiven Fördermittelbescheid ist vor dem Ausschreibungsbeginn eine Beratung mit dem Stadtrat durchzuführen.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag
angenommen mit Änderung 10
Antrag abgelehnt 4
Stimmenthaltungen 1
Beschluss Nr. B 2023/0084 (Vorlagen-Nr. V 2023/0089)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen Elektroinstallationsarbeiten, Beleuchtung, Brandmeldeanlage und Einbruchmeldeanlage Neubau KITA "Bienchen" Heldrungen
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe von Bauleistungen - Los 3 - Elektroinstallationsarbeiten, Beleuchtung, Brandmeldeanlage und Einbruchmeldeanlage zum Neubau KITA „Bienchen“ in der Ortschaft Heldrungen an den wirtschaftlich günstigsten Bieter TOGA - Elektro GmbH Sömmerda, Werrchenstr. 24, 99610 Sömmerda.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bauauftrag zu erteilen.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 15
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0085 (Vorlagen-Nr. V 2023/0094)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Mühlwiese Bretleben" der Stadt An der Schmücke
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
Beschluss
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Dem Antrag der TEAG Solar GmbH (Vorhabenträger) vom 30.10.2023 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Vorhaben „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Mühlwiese Bretleben“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach pflichtgemäßem Ermessen stattgegeben. | |
| 02 | Das Bebauungsplanverfahren ist als Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Mühlwiese Bretleben" gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Der Geltungsbereich des VBP besteht aus den Flurstücken 82/42, 87/1 (anteilig), 87/13, 95/7, 95/8, 95/9, 95/10 (anteilig), 95/14, 642/87, 771/85 in der Flur 2 der Gemarkung Bretleben der Stadt An der Schmücke und hat eine Gesamtgröße von 29.086 m² (2,91 ha). Er soll mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers deckungsgleich sein. | |
| 03 | Für den VBP zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Mühlwiese Bretleben am nördlichen Ortsrand von Bretleben bestehen die nachfolgend aufgeführte Planungsziele: | |
| - | Erhöhung des Beitrages der Stadt An der Schmücke bzw. der Ortschaft Bretleben zum Klimaschutz durch Nutzung regenerativer Energiequellen (Sonnenenergie) |
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage |
| - | Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung (einschließlich Erschließung) |
| - | Bewältigung möglicher naturschutzrechtlicher Konflikte |
| 04 | Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem gesonderten Umweltbericht darzulegen. In diesem Umweltbericht sind ggf. Anforderungen, die sich aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergeben, zu integrieren. | |
| 05 | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des VBP „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Mühlwiese Bretleben“ erfolgen. | |
| 06 | Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist mit dem Vorhabenträger vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ein Durchführungsvertrag abzuschließen, der u. a. die Kostenübernahme für die Ausarbeitung des VBP und sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Planungen (einschließlich Umweltbericht) sowie die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB beinhaltet. Die Bürgermeisterin oder dessen Bevollmächtigte(r) wird beauftragt, die Verhandlung mit dem Vorhabenträger zum Durchführungsvertrag durchzuführen. | |
| 07 | Mit der Erarbeitung des VBP sowie der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB wird durch den Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt An der Schmücke die Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) aus Erfurt beauftragt. | |
| 08 | Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. | |
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 13
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 1
Stimmenthaltungen 1
Beschluss Nr. B 2023/0086 (Vorlagen-Nr. V 2023/0095)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Mühlwiese Bretleben" der Stadt An der Schmücke
Beschluss über die Billigung des Entwurfes mit Planungsstand 11/2023 sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf des VBP
Beschluss
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Mühlwiese Bretleben“ der Stadt An der Schmücke, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen) und dem Teil C (Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie der Begründung mit Anlagen, wird hiermit in der Fassung vom 11/2023 gebilligt. | |
| 02 | Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des VBP i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB. Das Bauamt der Stadt An der Schmücke wird beauftragt, den genauen Ort und die Dauer der öffentlichen Auslegung mindestens eine Woche vor dem Auslegungsbeginn in Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro festzulegen und ortsüblich bekanntzumachen sowie die Veröffentlichung im Internet zu organisieren. | |
| 03 | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch den o. g. VBP berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes VBP zu benachrichtigen. | |
| 04 | Den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Übertragung der Ausarbeitung städtebaulicher Planung zwischen der TEAG Solar GmbH Erfurt und der Stadt An der Schmücke. | |
| In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auf die nachfolgend aufgeführten Punkte hinzuweisen: | |
| Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Mühlwiese Bretleben“ (Flurstücke 82/42, 87/1, 87/13, 95/7, 95/8, 95/9, 95/10, 95/14, 642/87, 771/85 in der Flur 2 der Gemarkung Bretleben) der Stadt An der Schmücke in der Fassung vom November/2023 schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Eine konkrete Betroffenheit durch die Planung ist keine Voraussetzung. | |
| Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Außerdem kann ohne eine Zuordnung der Stellungnahme die Einschätzung der besonderen Betroffenheit privater Belange erschwert sein. | |
| Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der Stadtverwaltung der Stadt an der Schmücke VG innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Planaufstellungsverfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben | |
| - | zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, |
| - | zum Zweck und zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, |
| - | zu den personenbezogenen Daten, |
| - | zu den betroffenen Personen, |
| - | zu den Empfängern personenbezogener Daten, |
| - | zur Dauer der Speicherung, |
| - | zu den Rechten der Betroffenen und |
| - | zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden. |
| Über die eingegangenen Stellungnahmen zum VBP wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt An der Schmücke beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Mühlwiese Bretleben“ der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben. | |
| Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Ein Antrag (Normenkontrollantrag) nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. | |
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 13
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 1
Stimmenthaltungen 1
Beschluss Nr. B 2023/0087 (Vorlagen-Nr. V 2023/0096)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Baumpflegearbeiten
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Baumpflegearbeiten in der Ortschaft Oldisleben an die Firma BaumPartner Oliver Glöckner, Heinrich-Credner-Str. 8, 99087 Erfurt zu vergeben.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 14
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 1
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0088 (Vorlagen-Nr. V 2023/0102)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beschluss über die Berufung eines Wahlleiters und Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2024
Beschluss
Der Stadtrat beruft Herrn Karsten Lange zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen im Jahr 2024. Zugleich wird Frau Diana Axthelm zur Stellvertreterin berufen.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 15
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss Nr. B 2023/0089 (Vorlagen-Nr. V 2023/0103)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beschluss über die Zweckvereinbarung zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe in der Gemeinde Etzleben durch die Feuerwehr der Stadt An der Schmücke
Beschluss
Der Stadtrat beschließt über die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe in der Gemeinde Etzleben durch die Feuerwehr der Stadt An der Schmücke.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO 0 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen 21
Ist-Stimmen 15
angenommen lt. Antrag 15
angenommen mit Änderung
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 0