Titel Logo
Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt An der Schmücke

Tarif zur Badeordnung der Stadt An der Schmücke

für das Naturschwimmbad Heldrungen

Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 mit Beschluss B 2024/0077 nachstehenden Tarif zur Badeordnung vom 14.05.2024 für das Naturschwimmbad Heldrungen - im Folgenden Tarif genannt - beschlossen:

§ 1

Tarife

(1) Für die Benutzung des Naturschwimmbades Heldrungen werden folgende Tarife festgesetzt:

o

Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung

a)

Kinder vom 4. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr

1,50 €

b)

Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner

2,50 €

c)

Erwachsene

3,50 €

o

Tageskarte für einmalige Benutzung ab 17:00 Uhr

a)

Kinder vom 4. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr

1,00 €

b)

Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner

1,50 €

c)

Erwachsene

2,00 €

o

10er-Karte für das 10malige benutzen des Bades

a)

Kinder vom 4. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr

12,00 €

b)

Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner

20,00 €

c)

Erwachsene

28,00 €

o

Saisonkarte für die Benutzung des Bades innerhalb der gelösten Saison

a)

Kinder vom 4. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr 30,00 €

b)

Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner

60,00 €

c)

Erwachsene

90,00 €

(2) In Verlust geratene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.

§ 2

Schwimmstufen

(1) Für die Abnahme der Schwimmstufen Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold werden 5,00 € festgelegt.

§ 3

Sonderveranstaltungen und Freiflächennutzung

(1) Für Veranstaltungen von Vereinen ohne Eintrittskassierung werden 50,00 € (mit Eintrittskassierung 100,00 €) pro Nutzungstag erhoben. Für gewerbliche Veranstalter wird pro Nutzungstag 300,00 € erhoben.

(2) Die Nutzung der Freiflächen inkl. Sanitärbereich außerhalb der Öffnungszeiten des Freibades ist für Gruppen (mindestens 5 Personen) ab dem 15. Lebensjahr möglich. In jeder Gruppe muss mindestens eine Person die Volljährigkeit erreicht haben. Für die Nutzung werden 5,00 € pro Person erhoben. Dies beinhaltet zwei Übernachtungen.

(3) Zusätzlich wird eine Reinigungspauschale von 20,00 € pro Nutzungstag erhoben.

(4) Für die Nutzung der Freiflächen ohne Sanitärbereich mit einem Camping-/Wohnwaagen (für maximal 24 Stunden) wird eine Nutzungspauschale von 8,00 € pro Fahrzeug festgesetzt.

(5) Die Bürgermeisterin und/oder der Betreiber kann Ausnahmen zulassen.

§ 4

In-Kraft-Treten

Dieser Tarif tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

An der Schmücke, den 28.11.2024

Silvana Schäffer

Bürgermeisterin