Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 mit Beschluss B 2024/0077 nachstehenden Tarif zur Badeordnung vom 14.05.2024 für das Naturschwimmbad Heldrungen - im Folgenden Tarif genannt - beschlossen:
§ 1
Tarife
(1) Für die Benutzung des Naturschwimmbades Heldrungen werden folgende Tarife festgesetzt:
| o | Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung | ||
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| a) | Kinder vom 4. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr | 1,50 € |
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| b) | Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner | 2,50 € |
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| c) | Erwachsene | 3,50 € |
| o | Tageskarte für einmalige Benutzung ab 17:00 Uhr | ||
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| a) | Kinder vom 4. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr | 1,00 € |
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| b) | Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner | 1,50 € |
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| c) | Erwachsene | 2,00 € |
| o | 10er-Karte für das 10malige benutzen des Bades | ||
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| a) | Kinder vom 4. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr | 12,00 € |
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| b) | Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner | 20,00 € |
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| c) | Erwachsene | 28,00 € |
| o | Saisonkarte für die Benutzung des Bades innerhalb der gelösten Saison | ||
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| a) | Kinder vom 4. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr 30,00 € | |
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| b) | Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner | 60,00 € |
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| c) | Erwachsene | 90,00 € |
(2) In Verlust geratene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
§ 2
Schwimmstufen
(1) Für die Abnahme der Schwimmstufen Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold werden 5,00 € festgelegt.
§ 3
Sonderveranstaltungen und Freiflächennutzung
(1) Für Veranstaltungen von Vereinen ohne Eintrittskassierung werden 50,00 € (mit Eintrittskassierung 100,00 €) pro Nutzungstag erhoben. Für gewerbliche Veranstalter wird pro Nutzungstag 300,00 € erhoben.
(2) Die Nutzung der Freiflächen inkl. Sanitärbereich außerhalb der Öffnungszeiten des Freibades ist für Gruppen (mindestens 5 Personen) ab dem 15. Lebensjahr möglich. In jeder Gruppe muss mindestens eine Person die Volljährigkeit erreicht haben. Für die Nutzung werden 5,00 € pro Person erhoben. Dies beinhaltet zwei Übernachtungen.
(3) Zusätzlich wird eine Reinigungspauschale von 20,00 € pro Nutzungstag erhoben.
(4) Für die Nutzung der Freiflächen ohne Sanitärbereich mit einem Camping-/Wohnwaagen (für maximal 24 Stunden) wird eine Nutzungspauschale von 8,00 € pro Fahrzeug festgesetzt.
(5) Die Bürgermeisterin und/oder der Betreiber kann Ausnahmen zulassen.
§ 4
In-Kraft-Treten
Dieser Tarif tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
An der Schmücke, den 28.11.2024
Silvana Schäffer
Bürgermeisterin