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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Etzleben

I.

Der Gemeinderat hat am 27.11.2024 mit Beschluss Nr. B 2024/0021 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Etzleben für das Haushaltsjahr 2024. Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Etzleben mit Beschluss-Nr. B 2024/0021 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

380.410 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

662.900 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A)

400 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

63.000 €

festgesetzt.

§ 6

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 ThürKO gelten als unerheblich

a)

im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 € je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes;

b)

im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes.

In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 4% des Gesamtvolumen des Haushaltplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Etzleben, den 05.12.2024

Michael Boldt

Bürgermeister — (Siegel)

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am:

04.12.2024

von dieser gewürdigt am:

05.12.2024

Bekanntgemacht am:

20.12.2024

im elektronischen Amtsblatt

II.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 04.12.2024, Az.: L.3.1-2010-GV016-03/23, der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Der Haushaltsplan der Gemeinde liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.

Etzleben, 06.12.2024

gez. Michael Boldt

Bürgermeister