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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 12/2025
Informationen aus den Ämtern
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Informationen aus den Ämtern

Räum- und Streupflicht in der Stadt An der Schmücke

Wie in vielen Teilen Deutschlands, ist auch in der Stadt An der Schmücke der erste Schnee gefallen. Das Ordnungsamt erinnert daher an die wichtigsten Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung - insbesondere zum Winterdienst.

1. Schneeräumung (§ 7)

Was ist zu räumen?

  • Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor dem Grundstück
  • Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang (mind. 1,5 m Breite)

Wie ist zu räumen?

  • so, dass der Fußgänger- und Straßenverkehr nicht unnötig beeinträchtigt wird
  • geräumte Flächen müssen eine durchgehende Gehwegfläche mit den Nachbargrundstücken bilden
  • festgetretener oder auftauender Schnee ist zu lösen

Wohin mit dem geschobenen Schnee?

  • vorrangig auf private Flächen abzulagern
  • wenn unzumutbar, dann am Gehwegrand zur Fahrbahn
  • Nicht erlaubt: Ablagerungen auf Straßeneinläufen, Hydranten, Ein- und Ausfahrten, Durchgängen, Übergängen und Radwegen

Räumzeiten:

  • sofort nach Ende des Schneefalls
  • bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen
  • tagsüber zwischen 07:00 bis 19:00 Uhr müssen die Wege geräumt sein
  • bei Schneefall nach 19:00 Uhr: Räumen bis 07:00 Uhr am Folgetag

2. Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte (§ 8)

Wo ist zu streuen?

  • Gehwege
  • Zugänge zu Überwegen
  • Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstück (mind. 1,5 m Breite)

Womit wird gestreut?

  • Sand, Splitt, Granulat
  • Asche nur in geringer Menge
  • Salz nur in Ausnahmefällen (für festgetretene Eisreste; Rückstände nach Auftauen entfernen)

Weitere Pflichten:

  • Auftauendes Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen
  • es dürfen nur straßenschonende Hilfsmittel genutzt werden
  • bei Glätte unverzüglich streuen - bei Bedarf wiederholt

3. Ordnungswidrigkeiten (§ 11)

Wer seinen Winterdienstpflichten nicht nachkommt, Schnee falsch lagert oder Streumittel unsachgerecht verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Es können Geldbußen bis zu 5.000 € verhängt werden.

Das Ordnungsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt An der Schmücke, diese Pflichten sorgfältig zu erfüllen und so die Sicherheit im Winter für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gern zur Verfügung.