1. Öffentliche Einrichtung
Die Stadt An der Schmücke ist Eigentümerin und Nutzungsberechtigte des Objektes und dieses ist eine öffentliche Einrichtung.
Gemäß § 14 Thüringer Gemeindeordnung sind die Einwohner im Rahmen der bestehenden Vorschriften berechtigt, diese öffentliche Einrichtung der Stadt zu nutzen und verpflichtet, die Lasten der Stadt zu tragen. Auswärts wohnende private und juristische Personen sowie nicht ansässige Vereine haben ebenfalls das Recht auf Nutzung der Einrichtung im Rahmen der geltenden Vorschriften.
Die Nutzung soll zur Entwicklung und Festigung des Gemeinschaftslebens der Bürger und der Vereine der Stadt An der Schmücke beitragen.
2. Benutzung
Die Bürger und Vereine der Stadt An der Schmücke sowie die Stadt An der Schmücke selbst sind zur Durchführung privater Feiern, Vereinsfeiern und sonstiger Veranstaltungen berechtigt.
Ein generelles Verbot besteht nur für Veranstaltungen, deren Inhalt und Ziele der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung widersprechen.
Die Übernahme der Räumlichkeit durch den Nutzer findet frühestens am Vortag der Nutzung ab 12 Uhr statt, die Übergabe an die Stadt erfolgt spätestens am Folgetag der Nutzung bis 12 Uhr.
3. Antrags- und Genehmigungsverfahren
Antragsberechtigt sind Einwohner der Stadt An der Schmücke sowie Einwohner anderer Orte. Der Antrag soll mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin bei der Stadt An der Schmücke eingereicht werden. Er bedarf der Genehmigung durch den/die Bürgermeister*in. In Ausnahmefällen kann die Antragsfrist verkürzt werden.
Ausgenommen von diesem Antrags-/Genehmigungsverfahren sind Gemeinderatssitzungen oder Einwohnerversammlungen sowie Nutzungsgründe durch öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände, die in einem kürzeren Zeitabstand einberufen werden können.
Die Nutzung kann ohne Begründung abgelehnt werden.
4. Sauberkeit und Ordnung
Jeder Nutzer ist für die Sauberkeit und Ordnung verantwortlich. Grundsätzlich ist der Antragsteller/Nutzer für die Sauberkeit und Ordnung sowie die pflegliche Behandlung des Nutzungsobjektes, sowie der Toiletten und des Inventars zuständig und verantwortlich. Die Räumlichkeiten, benutztes Geschirr oder anderes Inventar sind nach der Nutzung gereinigt zu übergeben.
5. Haftung und Verantwortung
Die Stadt an der Schmücke haftet für keinerlei Schäden, die während der Zeit der Nutzung durch den Nutzer oder durch eingelagerte Gegenstände des Nutzers entstehen. Entstandener Schaden ist zu ersetzen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich der Stadt zu melden. Die eigenverantwortliche, fachgerechte Beseitigung von Schäden ist mit der Stadt vorher abzustimmen. Werden die Mängel und Schäden nicht innerhalb einer von der Stadt festgesetzten Frist beseitigt, wird die Kaution unbeschadet anderer haftungsrechtlicher Forderungen einbehalten. Der Nutzer muss sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Geräte und dergleichen nicht benutzt werden.
Sollte während der Nutzung der Räumlichkeit Geschirr beschädigt oder verloren gehen berechnet die Stadt folgende Ersatzkosten:
| - | pro Besteck: | 0,50 Euro |
| - | pro Geschirr-/Glasteil: | 1,00 Euro |
Jeder Nutzer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung des Objektes. Die Durchführung einer ordnungsgemäßen Übergabe/Übernahme mit dem Nutzer obliegt der Stadt.
6. Nutzungsentgelt und Kaution
Für die Nutzung der Räumlichkeiten stellt die Stadt die Räumlichkeiten und das Mobiliar bereit und trägt die Betriebskosten. Dafür erhebt die Stadt an der Schmücke ein Nutzungsentgelt, welches am Tag der Übergabe fällig wird.
Auf Antrag kann eine kostenfreie bzw. ermäßigte Nutzung durch die Bürgermeisterin in Absprache mit dem jeweiligen Ortschaftsbürgermeister gewährt werden.
Mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung ist an die Stadt eine Kaution von 200 Euro pro Nutzung zu zahlen, die sofort nach unbeanstandeter Übernahme von der Stadt zinslos erstattet wird. Bei Beanstandungen wird die Kaution erst nach Beseitigung der Mängel zinslos erstattet.
Das Nutzungsentgelt wird für den beantragten und genehmigten Zeitraum der Nutzung berechnet. Das Nutzungsentgelt ist vor der Nutzung auf das folgende Konto der Stadt zu überweisen:
| Bank: Kyffhäusersparkasse | |
| IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83 | |
| BIC: HELADEF1KYF | |
| Verwendungszweck: Vor- und Zuname des Nutzers, Datum der Nutzung, Räumlichkeit |
An der Schmücke, 01.01.2023
Silvana Schäffer
Bürgermeisterin