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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 2/2024
Informationen aus den Ämtern
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Beantragung von Zuwendungen aus dem „Windpark Heldrungen-Braunsroda“

Beantragung von Zuwendungen aus dem „Windpark Heldrungen-Braunsroda“

Ab dem 02. Februar 2024 bis einschließlich 03. März 2024 können ansässige gemeinnützige Einrichtungen (gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung) mit Sitz in der Ortschaft Heldrungen, Zuwendungen aus den abgeschlossenen Verträgen zum „Windpark Heldrungen-Braunsroda“ beantragen.

Es werden durch die Sabowindpark Heldrungen GmbH & Co. KG, der Gutshaus von Bismarck GbR und Herrn Hubertus Fehring insgesamt 29.999,97 Euro zur Verfügung gestellt.

Für die Beantragung einer Zuwendung verwenden Sie bitte den auf der städtischen Homepage (www.stadtanderschmuecke.de) zur Verfügung gestellten Antrag. Bitte achten Sie auf die beizufügenden Anlagen. Zu spät eingereichte Anträge werden grundsätzlich nicht bewilligt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Reinhardt, telefonisch (034673 / 7211) oder per E-Mail (c.reinhardt@anderschmuecke.de).

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