Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127) hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung am 30.11.2023 die folgende Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1 - Satzungsänderung
§ 15 erhält folgende neue Fassung:
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung in der von der Stadt An der Schmücke und den Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen herausgegebenen elektronischen Ausgabe des Amtsblattes „Amtsblatt der Stadt An der Schmücke“. Das Amtsblatt wird auf der Internetseite der Stadt An der Schmücke unter der Adresse https://www.stadtanderschmuecke.de/amtsblatt/index.php bereitgestellt. Während der allgemeinen Öffnungszeit kann die elektronische Ausgabe bei der Stadtverwaltung kostenfrei eingesehen werden, ein Ausdruck ist gegen Kostenerstattung erhältlich. Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.
(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Aushang an den in Abs. 3 bestimmten Verkündungstafeln. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.
(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats, der Ausschüsse oder des Ortschaftsrates erfolgt durch Aushang an folgenden Verkündungstafeln:
| - | Ortschaft Bretleben: | Ortsmitte - Bretlebener Hauptstraße
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| - | Ortschaft Gorsleben: | Gemeindehaus - Dorfstraße 41
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| - | Ortschaft Hauteroda: | vor dem Kulturhaus - Hauterodaer Straße | |
| - | Ortschaft Heldrungen: | 1. | ehem. Rathaus Heldrungen - Hauptstraße 49/50 |
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| 2. | Bahnhof Heldrungen - gegenüber Am Bahnhof 31 |
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| 3. | Braunsroda - Heidelbergstraße 1a |
| - | Ortschaft Hemleben: | Feuerwehrgerätehaus - Große Gasse 29 | |
| - | Ortschaft Oldisleben: | 1. | Karl-Marx-Straße - Ecke Münstergasse |
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| 2. | Hermann-Güntherodt-Siedlung - gegenüber Hermann-Güntherodt-Siedlung 5 |
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| 3. | vor Friedhofseingang Sachsenburg - gegenüber Sachsenburger Straße 37a |
Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats, der Ausschüsse und des Ortschaftsrates ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.
(4) Für Bekanntmachungen von Kommunal-, Landtags-, Bundes- und Europawahlen gelten die Regelungen des § 1 Abs. 3 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) entsprechend. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der Stadt An der Schmücke unter der Adresse https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/672878/wahlbekanntmachungen.html. Der Bereitstellungstag der Bekanntmachung ist jeweils anzugeben.
(5) Sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen können gemäß Abs. 1 erfolgen, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.
Artikel 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
An der Schmücke, den 07.02.2024
S. Schäffer
Bürgermeisterin — - Siegel -
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 07.12.2023 |
| Von dieser gewürdigt am: | 14.12.2023 |
| Bekanntgemacht am: | 16.02.2024 |