Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation wurde das Liegenschaftskataster mit Antrag 52062821 fortgeführt.
Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:
Gemarkung Bretleben,
Flur 4, Flurstück/e: 352/95 (alt); 95/5, 95/6 (neu)
Der entsprechende Fortführungsnachweis Nr. 185 Fall 2 kann von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte
vom 21.02.2025 bis 20.03.2025
in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern in der Zeit Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch erhoben werden.
Artern, den 28.01.2025
Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin Referat 22, Datenführung
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche