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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt An der Schmücke

hier: Bekanntmachung der formellen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat am 26.01.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für die Aufhebung des Bebauungsplanes "„Windpark hohe Schrecke“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Da die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) über die Aufstellung von Bauleitplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung (vgl. § 1 Abs. 8 BauGB) gelten, ist nun im weiteren vorgeschriebenen förmlichen Verfahren die Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geboten. Den entsprechenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans fasste der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in seiner Sitzung am 03.03.2025. Damit wurde das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB eingeleitet.

Wesentliches Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Aufhebung des Bebauungsplanes „Windpark hohe Schrecke“ inklusive sämtlicher Festsetzungen.

Der aktuelle räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2004 ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Er umfasst eine Fläche von rund 47 ha und liegt etwa 500 m nördlich der Ortschaft Braunsroda in der Gemarkung Heldrungen

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Bebauungsplanes „Windpark hohe Schrecke“ und umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Heldrungen: Flur 7 Flurstück 19/19, Flur 13 Flurstücke 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 2, 3/1, 7, Flur 14 Flurstück 1/1, 3/2, 3/3, 3/4, 4/1, 4/2, 5, 6/1, 6/2, 6/3, 7/2, 7/3, 8/1, 9, 12,13/1, 49/1, 54/16, 65/5, 170/50 und 212/48.

Die bestehenden Windenergieanlagen sollen zurückgebaut und durch moderne, dem Stand der Technik entsprechende Windenergieanlagen ersetzt werden. Neue leistungsstarke Anlagen der 5 bis 7 MW Klasse weisen i.d.R. Gesamthöhen von 250 m bis 280 m auf. Durch ihren Betrieb kann deutlich mehr Strom als durch den Betrieb der Altanlagen erzeugt werden.

Diesem Repoweringvorhaben steht der Bebauungsplan „Windpark hohe Schrecke“ vom 09.07.2004 inkl. seiner 1. Änderung entgegen, da insbesondere das in dem Bebauungsplan festgesetzte Maß der baulichen Nutzung, die vorgegebene Höhenbeschränkung auf 121 m sowie die festgesetzten zulässigen Schallwerte in Nabenhöhe von maximal 103 dB(A) nicht für moderne Windenergieanlagentypen geeignet sind. Daher ergibt sich das städtebauliche Erfordernis zur Aufhebung Bebauungsplanes.

Die Änderung des Bebauungsplans kommt nicht in Betracht, da bei Wirksamwerden der im Sachlichen Teilplan Windenergie Nordthüringen (3. Entwurf 2025) getroffenen Darstellung der Planfläche als Vorranggebiet für Windenergie mit der Bezeichnung „W-11 An der Schmücke/ Braunsroda“ kein planungsrechtliches Erfordernis für einen Bebauungsplan besteht.

Die Aufhebung des Bebauungsplans wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Es wurden eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen liegt in tabellarischer Form vor. Auf dieser Grundlage wurde die Entwurfsfassung erarbeitet.

Gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dafür wird der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Windpark hohe Schrecke“ einschließlich Begründung und Umweltbericht (Stand: Dezember 2025) der Stadt An der Schmücke für den Ortsteil Heldrungen veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.

Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:

Planzeichnung mit Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Windpark Hohe Schrecke"

Begründung und Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan

Bekanntmachung

Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Die vollständigen Unterlagen stehen Ihnen unter folgenden Adressen zur Einsicht und Download zur Verfügung:

https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/heldrungen.html

Weiterhin werden die Entwürfe dieser Planung in der Zeit vom

09.02.2026 bis 09.03.2026

in der Stadt An der Schmücke, Bauamt, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke

während folgender Zeiten

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist möglich an die folgende Adresse:

info@anderschmuecke.de

In Ausnahmefällen können die Dokumente auch in Papierform übermittelt werden.

Zur Niederschrift bei:

Stadt An der Schmücke

Am Bahnhof 43

06577 An der Schmücke

oder

planGIS GmbH

Podbielskistr. 70

30177 Hannover

Schriftliche Stellungnahmen direkt an:

planGIS GmbH

Podbielskistr. 70

30177 Hannover

Sollten Sie bis einschließlich zum 03.03.2026 keine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, geht die Stadt An der Schmücke davon aus, dass Ihrerseits keine besonderen Ansprüche an die Planung sowie den Umfang bzw. den Detailierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung gestellt werden.

Wenn Sie sich zur Planung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht innerhalb der Frist äußern können, kann sie angemessen verlängert werden.