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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Oberheldrungen

Auszug aus der Planzeichnung „Solarpark Oberheldrungen“

Übersichtslageplan

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberheldrungen hat in seiner Sitzung am 22.10.2025 das Aufstellen des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Oberheldrungen“ der Gemeinde Oberheldrungen beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung

ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in einer Größe von ca. 1,1 ha

In seiner Sitzung am 22.10.2025 hat der Gemeinderat Oberheldrungen dem Planentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Außerdem wurde in der Sitzung beschlossen, dass das Planverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt werden soll. Ein erforderlicher Durchführungsvertrag zur Umsetzung des Vorhabens zwischen der Gemeinde Oberheldrungen und dem Vorhabenträger wird abgeschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Oberheldrungen“ der Gemeinde Oberheldrungen, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan, der Begründung sowie dem Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag und NATURA 2000 Erheblichkeitseinschätzung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum

vom 09.02.2026 bis 11.03.2026

im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht.

https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/Oberheldrungen.html

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Ort:

Bauamt der Stadt An der Schmücke,

Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen)

Montag:

geschlossen

Dienstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag:

9:00 - 11:00 Uhr

Stellungnahmen können während der o. g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

Keine weitere

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Weber

Bürgermeisterin