Auszug aus der Planzeichnung „Deckblatt Flächennutzungsplan Solarpark Oberheldrungen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberheldrungen hat in seiner Sitzung am 22.10.2025 das Ändern des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 1 in der Gemarkung Oberheldrungen der Gemeinde Oberheldrungen beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des Deckblatts ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in einer Größe von ca. 1,1 ha
In seiner Sitzung am 22.10.2025 hat der Gemeinderat Oberheldrungen dem Planentwurf des Deckblatts Nr. 1 mit Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Deckblatts Nr. 1 in der Gemarkung Oberheldrungen der Gemeinde Oberheldrungen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag und NATURA 2000 Erheblichkeitseinschätzung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum
vom 09.02.2026 bis 11.03.2026
im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht.
https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/Oberheldrungen.html
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) |
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 - 11:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o. g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Keine weitere
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Weber
Bürgermeisterin