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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 2/2026
Informationen aus den Ämtern
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Stadt An der Schmücke

Wir suchen eine offene, herzliche und engagierte Person, die unseren Jugendclub, zunächst befristet, mit neuen Ideen, Spaß und Teamgeist bereichern möchte. Sie haben schon Erfahrungen in der Jugendarbeit oder möchten als Quereinsteiger*in Neues ausprobieren? Bei uns sind Sie herzlich Willkommen.

Was erwartet Sie:

Kinder und Jugendliche, die gerne in den Jugendclub kommen

Viel Raum für eigene Ideen, Projekte und Aktivitäten

Ein unterstützendes Team

Eine lockere Atmosphäre

Was bringen Sie mit:

Freude und Spaß an der Arbeit mit jungen Menschen

Geduld, Humor und ein offenes Ohr

Verschwiegenheit zu anvertrauten Dingen

Der Einsatzort ist der SCHILLERTREFF im Jugendclub, Schillerstraße 6 in Heldrungen. Die Arbeitszeiten und der Umfang können flexibel besprochen werden.

Sie fühlen sich angesprochen, dann schreiben Sie uns kurz wer Sie sind und warum Sie Lust haben mitzumachen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Stadt An der Schmücke

Personalamt

Am Bahnhof 43

06577 An der Schmücke

Eine Bewerbung per E-Mail ist unter der E-Mail-Adresse e.both@anderschmuecke.de möglich. Eine Bewerbung, welche per Post oder persönlich zugestellt wird, muss den Vermerk „Bewerbungsunterlagen“ tragen.

Die eingegangenen Bewerbungen werden bei der Stadtverwaltung An der Schmücke elektronisch verarbeitet und gespeichert. Auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Bewerber/innen (m/w/d) gebeten, mit ihrer Bewerbung eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass sie mit der elektronischen Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten sowie mit der Weitergabe der Daten an die am Auswahlverfahren zu beteiligenden Personen und Gremien (z. B. Personalrat) einverstanden sind.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen vernichtet. Fahrtkosten werden nicht erstattet.