Ab dem 6. Februar 2026 bis einschließlich 1. März 2026 können ansässige gemeinnützige Einrichtungen (gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung) mit Sitz in der Ortschaft Heldrungen, Zuwendungen aus den abgeschlossenen Verträgen zum Windpark „Heldrungen-Braunsroda“ beantragen.
Es werden durch die Sabowindpark Heldrungen GmbH & Co. KG, der Gutshaus von Bismarck GbR und Herrn Hubertus Fehring insgesamt 29.999,97 Euro zur Verfügung gestellt.
Für die Beantragung einer Zuwendung verwenden Sie bitte den auf der städtischen Homepage (www.stadtanderschmuecke.de, Bereich „Aktuelles“) zur Verfügung gestellten Antrag. Bitte achten Sie auf die beizufügenden Anlagen. Zu spät eingereichte Anträge werden grundsätzlich nicht bewilligt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Lange, telefonisch (034673 / 7211) oder per E-Mail (k.lange@anderschmuecke.de).
Ihre Stadtverwaltung