Die Stadt An der Schmücke ist mit knapp 6.000 Einwohnern im Regionalplan Nordthüringen 2012 als Grundzentrum (RP NT 2012 Z 1-1) und Ort mit Tourismus- und Erholungsfunktion (RP NT 2012 Z 4-5) ausgewiesen.
Im Regionalplan Nordthüringen 2012 (RP NT 2012) G 1-5 wird diese Aussage hinsichtlich der Entwicklung der Tourismuswirtschaft untersetzt. Im Grundsatz G 4-19 wird das Gebiet „Hohe Schrecke“, das unmittelbar an die Stadt An der Schmücke angrenzt, als Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung ausgewiesen. In diesem Gebiet soll „einer natur- und landschaftsgebundenen Erholung sowie einer infrastrukturell geprägten Freizeitgestaltung besonders Gewicht beigemessen werden.“ (vgl. RP NT 2012, S. 60)
Die Stadt An der Schmücke liegt im Natur- und GeoPark Kyffhäuser. Zahlreiche Wander-, Rad- und Reitwege wurden in diesem Gebiet installiert, wie der Rundwanderweg von Oldisleben zur Oberen Sachsenburg (10 km). In unmittelbarer Nähe des geplanten Wohnmobilstellplatzes führt der 190 km lange Unstrutradweg entlang.
Die Anbindung Oldislebens an den Unstrutradwanderweg und den straßenbegleitemde Radweg nach Bad Frankenhausen geben Übernachtungsgästen des geplanten Wohnmobilstellplatzes, welche größtenteils Fahrräder mit sich führen, optimale Voraussetzungen zur Erreichung von touristischen Sehenswürdigkeiten sowie zu Versorgungs- und gastronomischen Einrichtungen, zum Beispiel im OT Oldisleben selbst, in Heldrungen und besonders in der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen.
Im Umkreis von 30 km sind folgende touristische Einrichtungen gut zu erreichen:
Das in Oldisleben befindliche Freibad bietet weitere Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung und Erholung.
Natürlich bietet dieser Standort die besten Voraussetzungen für eine Besichtigung des einmaligen Industriedenkmals Kulturgut Zuckerfabrik Oldisleben.
Das Projekt Wohnmobilstellplatz auf dem Gelände der Zuckerfabrik Oldisleben bietet optimale Voraussetzungen die fehlenden naturnahen Unterkünfte in diesem Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Hohe Schrecke zu kompensieren. Außerdem würde das Image des Ortes mit Tourismus- und Erholungsfunktion steigen.
Lage des geplanten Stellplatze
Der geplante Stellplatz mit einer Fläche von maximal ca. 17.000 m² liegt unmittelbar am technischen Denkmal Zuckerfabrik Oldisleben auf dem Gelände der Stiftung Kulturgut Zuckerfabrik Oldisleben.
Die geplante Fläche ist zurzeit im Flächennutzungsplan (FNP) Oldisleben als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft dargestellt. Sie liegt im Außenbereich und ist nicht als sonstiges Vorhaben privilegiert. Für die Realisierung eines sonstigen Vorhabens (touristische Nutzung als Caravanstellplatz) ist die Änderung des FNP und idealerweise die Erstellung eines gesonderten Bebauungsplanes (B-Plan) notwendig.
Das Verfahren zur Änderung des FNP bzw. zur Aufstellung des B-Planes kann nur die Gemeinde auf der Basis von Stadtratsbeschlüssen durchführen. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde.
Der Interessenbekunder muss die beiden Verfahren anstoßen, der Gemeinde zuarbeiten und die damit verbundenen Kosten tragen.
Anforderungen/Rahmenbedingungen
Für die Realisierung bieten sich viele Gestaltungsfreiräume, jedoch sind folgende Anforderungen und Bedingungen zu beachten und im Rahmen der Errichtung und des Betriebs des Wohnmobilplatzes umzusetzen:
Errichtung
Betrieb
Die Fläche für den Wohnmobilstellplatz soll verpachtet werden. Der Pachtvertrag erstreckt sich über 15 Jahre.
Inhalt der Interessenbekundung und Abgabefrist
Mit dieser Veröffentlichung soll zur Abgabe einer unverbindlichen Interessenbekundung aufgefordert werden. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Vergabeverfahren nach VLO oder VgV handelt. Bei dem Interessenbekundungsverfahren geht es um eine Markterkundung nach wettbewerblichen Grundsätzen und somit um eine spezielle Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Die Interessenbekundung ist schriftlich bis (ein Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt) in der Stiftung Kulturgut Zuckerfabrik Oldisleben, Esperstedter Straße 9, 06577 An der Schmücke, OT Oldisleben mit folgenden Unterlagen einzureichen:
| • | Vorstellung der Person / des Unternehmens |
| • | Erläuterung der Beweggründe für die Bewerbung an diesem Standort (Gelände der Zuckerfabrik Oldisleben, Bretlebener Weg) mit Ideen und Vorstellungen zur Anlage und Ausstattung, |
| • | Finanzierungsplan (Preisschätzung und maßgebliche Faktoren, zu denen die Interessenten bereit wären, diese Aufgabe zu erfüllen). |
Auswahlverfahren
Die Stiftung wird Bewerber aussichtsreicher Interessenbekundungen zu Gesprächen einladen. Die abschließende Auswahl obliegt den Gremien der Stiftung.
Die Stiftung behält sich vor, bei fehlender Eignung der eingegangenen Interessenbekundungen das Verfahren abzubrechen. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht. Es handelt sich bei der Interessenbekundung auch nicht um eine Auftragsvergabe.
Nachfragen und ergänzende Hinweise senden Sie bitte unter Angaben Ihrer Kontaktdaten an info@zuckerfabrik-oldislben.de.