hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Ge- mäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in einer Größe von ca. 27 ha nordöstlich der Ortslage Braunsroda.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: der Regionalplan Nordthüringen (RP-NT), die Offenlandbiotopkartierung, der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt An der Schmücke, der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Vorentwurf des Umweltberichtes mit Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag sowie NATURA 2000 Erheblichkeitseinschätzung zum Bebauungsplan.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt An der Schmücke zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Fortschreibung des Umweltberichts mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie das Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und NATURA 2000 Erheblichkeitseinschätzung wird gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum
vom 17.03.2025 bis 22.04.2025
im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht.
https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/heldrungen.html
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) |
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 - 11:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können.
Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung im o.a. Planverfahren ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Veröffentlichung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Schäffer
Bürgermeisterin
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in einer Größe von ca. 27 ha nordöstlich der Ortslage Braunsroda. Parallel zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: der Regionalplan Nordthüringen (RP-NT), die Offenlandbiotopkartierung, der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt An der Schmücke, der Vorentwurf des parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke mit Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag sowie NATURA 2000 Erheblichkeitseinschätzung, der Vorentwurf des Umweltberichtes zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt An der Schmücke zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weitere Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Fortschreibung des Umweltberichts sowie das Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.
Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Anlage sowie dem Umweltbericht wird gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum
vom 17.03.2025 bis 22.04.2025
im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht.
https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/heldrungen.html
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) |
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 - 11:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung im o.a. Planverfahren ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Veröffentlichung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Schäffer
Bürgermeisterin