Titel Logo
Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde An der Schmücke

Gemarkung Heldrungen

Flur 5

Flurstück 61/1

wurde eine Grenzwiederherstellung im Rahmen einer Liegenschaftsvermessung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 20.03.2026 bis 23.04.2026

in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der

Vermessungsstelle Rainer Kotthoff

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Gabelentzstraße 8

04603 Windischleuba

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Rainer Kotthoff, Gabelentzstraße 8, 04603 Windischleuba schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Im Auftrag

Rainer Kotthoff

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur — Siegel

Windischleuba, 17.02.2026