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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt An der Schmücke

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30.12.2025 (GVBl. S. 22, 47) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVBl. S. 505 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 284) hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung am 26.01.2026 die folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1 - Satzungsänderungen

1.

§ 15 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:

(5) Für anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten gilt die Regelung des Abs. 4 Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass weder eine Kennzeichnung der genauen Lage der Urne noch eine Namensnennung des Verstorbenen an der Stelle der Beisetzung erfolgt. Die Hinterbliebenen dürfen auf der Grabanlage keine Grabmale errichten oder Anpflanzungen vornehmen.

Abweichend von Satz 1 kann auf Antrag des Bestattungspflichtigen eine Namensnennung erfolgen, wenn an der Anlage eine entsprechende Möglichkeit geschaffen ist. Die Regelungen des Abs. 4 hinsichtlich der Namenstafel gelten entsprechend. Die Kosten zzgl. Verwaltungskostenanteil hat der Antragsteller zu tragen. Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten mit der Möglichkeit der Namensnennung sind in Anlage 3 aufgeführt. Die dort festgelegten Vorgaben sind verbindlich.

Artikel 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

An der Schmücke, den 20.02.2026

Silvana Schäffer

Bürgermeisterin — - Siegel -

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am:

30.01.2026

Von dieser gewürdigt am:

10.02.2026

Bekanntgemacht am:

06.03.2026

im elektronischen Amtsblatt

Anlage 3, § 15 Abs. 5 Friedhofssatzung der Stadt An der Schmücke

Urnengemeinschaftsgrabstätten Oldisleben und Sachsenburg:

Die Namenstafeln werden durch die Stadt An der Schmücke bestellt und an der Gedenkstele angebracht.

Die Namenstafel besteht aus Messing und ist gold satiniert.

Die Größe beträgt 100 x 60 mm bei einer Stärke von 1,5 mm.

Die Namenstafel enthält auf zwei Zeilen folgende eingravierte Nennungen:

Vor- und Zuname

Geburtsjahr - Sterbejahr

Als Schriftart ist die Schreibschrift Lucida Calligraphy zu verwenden.