Durch das Ordnungsamt wird auf die Einhaltung von § 13 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt An der Schmücke hingewiesen.
Darin ist Folgendes geregelt:
„Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragten sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet.“
Zu den öffentlichen Anlagen gehören u. a. Grün- und Parkflächen sowie Spielplätze.
Bei Verstößen können Geldbußen bis zu 5.000,00 € erhoben werden.
Es wird um dringende Beachtung gebeten.
Ihr Ordnungsamt