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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt An der Schmücke

I.

Der Stadtrat hat am 11.03.2024 mit Beschluss Nr. B 2024/0013 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.

Haushaltssatzung

der Stadt An der Schmücke für das Haushaltsjahr 2024. Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt An der Schmücke mit Beschluss- Nr.: B 2024/0013 folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

9.536.253 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

3.050.930 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Für alle Ortschaften der Stadt an der Schmücke einheitliche Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern. Diese werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die Land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

304 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

411 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

1.589.000 €

festgesetzt.

§ 6

Die Höhe des Kostenersatzes gemäß § 51 Abs. 2 ThürKO beträgt 106.000 €.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 1% des Gesamtvolums des Haushaltplanes, mindestens jedoch 160.000 €, für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

An der Schmücke, den 02.04.2024

Silvana Schäffer — -Siegel-

Bürgermeisterin

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am:

15.03.2024

Von dieser gewürdigt am:

19.03.2024

Bekannt gemacht am:

19.04.2024

II.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.03.2024, Az.: L.3.1.2010-LG088-01/24, der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Der Haushaltsplan der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.

An der Schmücke, den 03.04.2024

gez. Silvana Schäffer

Bürgermeisterin