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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 mit integrierter Grünordnung in der Feldstraße in 06577 An der Schmücke OS Heldrungen

Stadt An der Schmücke OS Heldrungen

Der von der Stadt An der Schmücke am 05.10.2023, Beschluss-Nr. B 2023/0060 als Satzung beschlossene 2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 mit integrierter Grünordnung in der Feldstraße in 06577 An der Schmücke OS Heldrungen wurde am 20.02.2024 mit der Bitte um Erteilung der Genehmigung beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Kommunalaufsicht vorgelegt.

Die Genehmigung zur Bekanntmachung wurde am 29.02.2024 erteilt. Nach §§ 19 ff Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) darf die Ergänzungssatzung nach Ablauf eines Monats bekannt gemacht werden. Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen (§ 21 Abs. 3 ThürKO).

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gegeben. Die 2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 mit integrierter Grünordnung in der Feldstraße in 06577 An der Schmücke OS Heldrungen tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft und wird damit rechtsverbindlich.

Jedermann kann die genehmigte 2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Bauamt der Stadt An der Schmücke, Bauamt, Am Bahnhof 43, Zimmer 01, 06577 An der Schmücke während der Sprechzeiten: Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 215 Abs.1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt An der Schmücke geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt An der Schmücke geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 und 2 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 und § 39 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

An der Schmücke, den 12.03.2024

Silvana Schäffer

Bürgermeisterin

Stadt An der Schmücke