Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 11.03.2024 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss (Beschluss-Nr.: B2024/0005) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bretlebener Weg“ mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2 a BauGB, ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom
29.04.2024 bis 07.06.2024
während der Dienststunden:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
im Bauamt der Stadt An der Schmücke, Zimmer 01, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke OT Heldrungen statt.
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.g. Zeitraum im Internet auf der Seite der Stadt An der Schmücke eingesehen werden: www.stadtanderschmuecke.de.
Während dieser Zeit kann der Entwurf der 1. Änderung Bebauungsplan „Bretlebener Weg“ mit Begründung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortüblicher Feiertag fällt.
Während der allgemein bekannten Dienststunden hat die Öffentlichkeit Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen.
Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung oder die Erörterung des Entwurfes so kann dies geschehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4 b BauGB einem Planungsbüro übertragen worden sind.
S. Schäffer
Bürgermeisterin
Stadt An der Schmücke