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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Erneute Veröffentlichung aufgrund Impressumsänderung

Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur der Ergänzungssatzung „An der Lossa“ der Gemeinde Etzleben

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Etzleben hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Lossa“ der Gemeinde Etzleben eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist es, die am südlichen Rand der Ortslage von Etzleben, östlich der Straße „An der Lossa“ gelegene Fläche des Plangebietes in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Ortsteiles einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit ca. zwei Einfamilienhäusern) planungsrechtlich vorzubereiten.

Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Lossa“ der Gemeinde Etzleben soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012) und Entwurf des Grünordnungsplanes zur Ergänzungssatzung.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Etzleben zur Berücksichtigung der Um-weltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.

Der Gemeinderat der Gemeinde Etzleben hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 den Planentwurf nebst Begründung und Anlagen gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „An der Lossa“ der Gemeinde Etzleben, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen werden in der Zeit vom 22.04.2024 bis 24.05.2024 auf der Internetseite der Stadt An der Schmücke unter der Adresse:

https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404856/etzleben.html

zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Etzleben unberücksichtigt bleiben können.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Boldt

Bürgermeister